Das geltende Energiegesetz, das bei Neubauten eine Eigenstromerzeugungspflicht vorsieht, ist erst seit September 2022 in Kraft und entfaltet seine Wirkung allmählich. Hauseigentümer investieren bereits massiv in Energieeffizienz, Photovoltaik und Speicher. Zusätzliche Pflichten sind weder zeitlich noch sachlich begründet.
Keine Solarpflicht bei Bestandesbauten
Der HEV Kanton Zürich unterstützt eine Solarpflicht bei Neubauten, lehnt sie jedoch bei bestehenden Wohnbauten ab. „Viele Hauseigentümer rüsten ihre Liegenschaften bereits heute im Rahmen der Investitionszyklen freiwillig mit Anlagen für Solarstrom oder Solarwärme nach, wie die Zahlen der Behörden zeigen“, erklärt Albert Leiser, Direktor HEV Kanton Zürich.
Der Verband spricht sich daher gegen einen staatlichen Nachrüstungszwang mit Solaranlagen bei bestehenden Bauten aus, zumal eine Solarpflicht in die Eigentumsgarantie eingreift, Sanierungen verteuert und bei Mietliegenschaften zu höheren Mieten führen kann.
Sollte der Gesetzgeber eine Nachrüstungspflicht dennoch beschliessen, fordert der Verband, dass sie nur bei neubauähnlichen Umgestaltungen oder umfassenden Gesamtsanierungen greift. Zudem soll die Pflicht nur für eine Mindestdachfläche ab 300 m² gelten.
Des Weiteren ist anzumerken, dass eine Ausweitung der Solarstromproduktion vor allem im Sommer die Strommenge erhöht, aber die Winterstromlücke kaum löst. Auch die geplante Förderung der saisonalen Energiespeicherung über eine neue Stromabgabe ist fragwürdig, da Speicherlösungen bereits heute freiwillig stark wachsen.
Eindrücklicher Leistungsausweis
Die offiziellen Zahlen des Bundesamtes für Umwelt zeigen, dass die Emissionen aus Brennstoffen 2024 gegenüber dem Vorjahr um rund 4 Prozent gesunken sind. Gegenüber 1990 liegen die Emissionen aus dem Gebäudebereich sogar 44 Prozent tiefer – trotz steigender Anzahl Gebäude und Energiebezugsflächen. Auch beim Photovoltaik-Ausbau sind Hauseigentümer aktiv: Laut der Statistik Sonnenenergie des Bundesamtes für Energie stieg die installierte Leistung 2024 um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr – das siebte Jahr in Folge mit Zuwachs, nachdem sie 2023 bereits um 51 Prozent gestiegen war.
„Diese Entwicklung zeigt eindrücklich den Leistungsausweis der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer“, sagt Hans Egloff, Präsident HEV Kanton Zürich. „Sie handeln freiwillig, ökologisch sinnvoll und ökonomisch verantwortungsvoll – ohne zusätzliche staatliche Zwangsmassnahmen."
Masshalten statt Aktivismus
Der HEV Kanton Zürich fordert eigentumsfreundliche und technologieoffene Rahmenbedingungen – statt neuer Pflichten, Investitionszwang und höherer Kosten. Der Verband erachtet vor diesem Hintergrund ein massvolles Vorgehen des Gesetzgebers als angezeigt: Ja zu freiwilligen Massnahmen, nein zu staatlichem Zwang.
