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05.07.2024: Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich": HEV Kanton Zürich erfreut über die regierungsrätliche Ablehnung 

08.07.2024

Der HEV Kanton Zürich lehnt die kantonale Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich" ab. Er begrüsst deshalb die Ablehnung der Initiative durch den Regierungsrat. Dem regierungsrätlichen Gegenvorschlag indes steht der Verband kritisch gegenüber. Statt ausschliesslich den Bau von gemeinnützigen Wohnungen zu fördern, müsste auch das selbstbewohnte Wohneigentum gestärkt werden, wie das der HEV Kanton Zürich mit seinen eigenen beiden kantonalen Volksinitiativen verlangt.

Die Initiative "Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich" fordert bei Land- und Liegenschaftsverkäufen ein kommunales Vorkaufsrecht. Gemeinden sollen mit Steuergeldern aktiv Grundstücke und Liegenschaften erwerben können. Ein Vorkaufsrecht würde bewirken, dass private Hauseigentümer und institutionelle Anleger wie Pensionskassen und Versicherungen auf dem Immobilienmarkt gegenüber der öffentlichen Hand das Nachsehen hätten. Der Regierungsrat hat deshalb richtig erkannt, dass die Initiative einen schweren Eingriff in die Eigentumsgarantie und in die Vertrags- und Wirtschaftsfreiheit von privaten und institutionellen Eigentümern darstellt.

Auch ist die Initiative nicht dazu geeignet, der Herausforderung der Wohnungsknappheit zu begegnen. Denn wenn private und institutionelle Eigentümer mit einem kommunalen Vorkaufsrecht benachteiligt oder gar verdrängt werden, gerät der Wohnungsbau noch mehr ins Hintertreffen. Damit würde sich die Herausforderung der Wohnungsknappheit zusätzlich verschärfen. Statt private Investoren auf dem Wohnungsmarkt mit öffentlichen Geldern auszubooten, wie dies die Initiative vorsieht, bedarf es gezielter Anreize und eines Abbaus an Bürokratie, um private Investitionen in Wohnungen und Eigenheime zu stärken.

Denn eines darf nicht vergessen werden: Fast die Hälfte der Mietwohnungen werden schweizweit von privaten Eigentümern vermietet. Auch institutionelle Anleger sind wichtige Akteure im Wohnungsmarkt. Für den Bau von neuen Wohnungen und für einen funktionierenden Wohnungsmarkt sind private Investoren also essenziell. Eine Gleichbehandlung aller Akteure, die im Kanton Zürich Wohnungen bauen, ist deshalb wichtig.

HEV Kanton Zürich verlangt gleich lange Spiesse
Den Gegenvorschlag des Regierungsrates beurteilt der HEV Kanton Zürich aus diesen Gründen kritisch. Dieser sieht vor, den Rahmenkredit für die Darlehen der kantonalen Wohnbauförderung von heute 180 Mio. auf neu 360 Mio. Franken zu verdoppeln. Da die Gewährung der kantonalen Darlehen eine gleich hohe Mitfinanzierung der Gemeinden voraussetzt, werden die maximal zur Verfügung stehenden Mittel aus diesem Fördertopf auf insgesamt 720 Mio. Franken erhöht. 

Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung am 1. Juli 2005 hat der Kanton Zürich mit diesen Geldern ausschliesslich den gemeinnützigen Wohnungsbau gefördert. Bis zum Jahr 2022 hat der Kanton an neun Gemeinden Darlehen von total 141'340'560 Franken gewährt. Der Löwenanteil entfiel dabei auf die Stadt Zürich, die Beiträge von total 124'324'600 Franken erhalten hat. Mit diesen Geldern haben der Kanton und die neun Gemeinden 1'737 gemeinnützige Mietwohnungen erstellt. Im selben Zeitraum wurde das selbst genutzte Wohneigentum mit 0 Franken gefördert bzw. nicht gefördert.

"Wohneigentums"- und "Starthilfe-Initiative" sorgen für Gleichbehandlung
Um dieses Missverhältnis in der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus und der Förderung des selbst genutzten Wohneigentums zu reduzieren und um möglichst gleich lange Spiesse herzustellen, hat der HEV Kanton Zürich mit der "Wohneigentums-" und der "Starthilfe-Initiative" zwei eigene kantonale Volksinitiativen lanciert und mit je 12'000 Unterschriften eingereicht. Mit diesen Initiativen wird sichergestellt, dass bei staatlich geförderten Projekten Mieten und Eigentum gleichberechtigt behandelt werden.

Die beiden Volksinitiativen des HEV Kanton Zürich eröffnen der Politik die Chance, in Zukunft nicht nur dem Verfassungsauftrag der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, sondern auch dem Verfassungsauftrag der privaten Wohneigentumsförderung nachzukommen.